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von Arthoran am Dezember 24, 2006, 12:49:00
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Gildensatzung

§ 1 Ziel der Gilde

"Die Helden" ist eine deutschsprachige Gilde auf Valor.

Oberstes Ziel der Gilde ist der gemeinsame Spaß am Spiel und an einem angenehmen Miteinander.

Zu einem angenehmen, familiären Miteinander gehört auch, dass man sich aktiv am Gildenleben beteiligt. Es ist daher selbstverständlich sich im Forum auf dem Laufenden zu halten und sich auch ingame im Gildenchat zu beteiligen. Ein Mindestmaß an Höflichkeit und Kommunikationsbereitschaft ist gefordert, dass schließt eine Begrüßung nach dem Einloggen und Verabschiedung vor dem Ausloggen mit ein.

§ 2 Eintritt in die Gilde

Jede Klasse für sich ist wichtig und deshalb in der Gilde willkommen.

Bewerbungen erfolgen im öffentlichen Forum ("Bewerbungen"). Nach einer Probezeit von rund vier Wochen - abhängig von der Onlinezeit und der Beteiligung der Anwärterin/des Anwärters - entscheiden Gildenleitung und Offiziere über die endgültige Aufnahme der Anwärterin/des Anwärters.

Jede Anwärterin und jeder Anwärter soll sich in der Probezeit nach ihren bzw. seinen Möglichkeiten in die Gemeinschaft der Helden einbringen, mit anderen Helden groupen usw.

Wechselt ein Account/Character eines Mitglieds den Eigentümer oder Besitzer, so hat sich dieser erneut im Forum zu bewerben und wird zunächst wieder Anwärter, sofern der ursprüngliche Eigentümer seine Charaktere in der Gilde beläßt.

§ 3 Verhalten in und außerhalb der Gilde

Jedes Mitglied der Gilde hat sich den anderen Mitgliedern gegenüber so zu verhalten, wie es selbst behandelt werden möchte. Höflichkeit, Freundlichkeit, Zurückhaltung und Würde sind sowohl im Umgang miteinander als auch nach außen selbstverständlich.


Niemand darf aufgrund seiner Rasse, Klasse, seines Levels o.ä. diskriminiert werden.

Es steht jedem Mitglied frei, Rollenspiel zu betreiben oder nicht. Die Gildenzugehörigkeit darf nach aussen hin nicht durch Setzen des "Anonymous-Modus" unkenntlich gemacht werden.

Jedes Mitglied ist gehalten, am Ausbau der Gilde mitzuwirken.

§ 4 Kameradschaft

Die Kameradschaft untereinander sollte nach Möglichkeit gepflegt werden. Hierzu gehört, den anderen im Rahmen seiner Fähigkeiten zu helfen und zu unterstützen.

§ 5 Unheldenhaftes Verhalten und Ausschluß

Unheldenhaftes Verhalten bedeutet u.a.:

1) Ninjalooting und Lootgier

2) ernstgemeinte Beleidigungen aller Art

3) Betteln nach Geld, Gegenständen und Powerlevelling, sowie Ausnutzen anderer Spieler und fragen nach Station Login und Passwort.

4) Verstoß gegen die Satzung

6) Alle sonstigen Verhaltensweisen, die gegen die allgemeinen guten Sitten aller recht und billig Denkenden verstoßen

Fällt ein Anwärter oder Mitglied durch unheldenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb der Gilde negativ auf, so kann er/es von den Offizieren mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.

§ 6 Account-Sharing

Account-Sharing sollte im allgemeinen unterlassen werden. Sollte sich jedoch jemand mit einem fremden Charakter einloggen, so muss dies nach dem Einloggen im Gildenchat mitgeteilt werden. Derjenige, der seinen Account freigegeben hat, muss sicherstellen, dass der Ausleiher mit der Satzung der Gilde vertraut ist und sich daran hält. Die Verantwortung für das Verhalten des Ausleihers wie auch mögliche Konsequenzen, die sich aus Satzungsverstößen ergeben können, trägt der Besitzer des ausgeliehnen Accounts.

§ 7 Events

Jedes Mitglied hat das Recht ein Event zu veranstalten, zu dem es im Forum einlädt. Eigeninitiative wird ausdrücklich begrüßt.

Das Eventteam unterstützt hierbei nach Kräften.

§ 8 Gildenversammlung

In unregelmäßigen Abständen finden Gildenversammlungen statt. Der Termin wird rechtzeitig im Forum bekanntgemacht. Um rege Teilnahme wird gebeten.

Jedes Mitglied hat das Recht eine Gildenversammlung einzuberufen. Diese ist bei der Gildenleitung zu beantragen.



§ 9 Lootordnungen

Die Lootordnungen bilden einen Rahmen, an dem sich die Mitglieder orientieren sollten. Da es gerade in Sachen Lootverteilung häufig zu Auseinandersetzungen kommt, wird an dieser Stelle auf §§ 3 und 5 hingewiesen.

In einer reinen Gildengruppe:
Grundsätzlich bestimmt die Gruppe ihre eigene Lootordnung. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass Mains vor Zweities zu bedienen sind. Außerdem sollte berücksichtigt werden, ob Items für andere Mitglieder brauchbar sind.

Bei Raids:
Raidleader bestimmt Lootorder und Verteilung.

§ 10 Offiziere

Die Gildenleitung kann nach Bedarf Offiziere ernennen.

Die allgemeinen Aufgaben der Offiziere sind:

- Repräsentation der Gilde nach außen, Werbung

- Beratung der Gildenleitung

- Einladung von neuen Anwärterinnen und Anwärtern

- Betreuung und Anleitung der Newbies, Einführung der Anwärterinnen und Anwärter

Die von dem Gildemule erhaltenen Ausrüstungsgegenstände dienen vor allem dazu, im Level kleinere Chars auszurüsten. Jedes Mitglied der Gilde ist dazu aufgerufen, beim Aufbau des Inventars mitzuwirken.

Spellmules stehen allen Mitgliedern zur Verfügung. Spells dürfen vom Anwender nicht im vorhinein "auf Vorrat" entnommen werden, sondern erst bei Erreichen des nötigen Levels zum Lernen des Spells und nur die für ihre Klasse.

§ 12 Änderung der Gildensatzung

Die Gildenleitung kann die Satzung bei Bedarf jederzeit anpassen.




Norrath, im August des Jahres 2002*)


Zlaan


*) 1. Änderung im Oktober 2002

*) 2. Änderung im Oktober 2003

*) 3. Änderung im Juli 2004

*) 4. Änderung im Februar 2005

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